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Radonschutz im Bauwesen

Bei Neubauten sind gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG 2018) Maßnahmen zur Minderung des Radonzutritts aus dem Baugrund gesetzlich vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude sind in Radonvorsorgegebieten oder im Rahmen einer energetischen Sanierung mit baulichen Veränderungen bzw. erhebliche Verminderung der Luftwechselrate ggf. Maßnahmen zum Radonschutz erforderlich.

Als zertifizierte Radonfachperson (Bauakademie Sachsen 2019) stehen wir Bauherren mit der Beratung, Planung und Messung bei Präventions- oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.